Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Bestellungen über GastroOrder


I. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Dienst- und Werkleistungen sowie Lieferungen, die im Rahmen des Gastronomie-Bestellservices über GastroOrder erbracht werden.
(2) Abweichende AGB der Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Anwendung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Nebenabreden und Erklärungen bedürfen der Schriftform oder E-Mail.


II. Leistungsgegenstand

Die angebotenen Leistungen umfassen die Zubereitung und ggf. Zustellung der über die Website oder App bestellten Speisen gemäß aktueller Speisekarte. Es kann zu Preisabweichungen zwischen Abholung, Lieferung und Vor-Ort-Verzehr kommen. Öffnungs- und Lieferzeiten sowie Kontaktmöglichkeiten sind auf der jeweiligen Restaurantseite einsehbar.


III. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden zustande, sofern diese nicht ausdrücklich abgelehnt wird.
(2) Die Bestellung kann online über die Web-App oder telefonisch erfolgen. Eine Bestellannahme kann aus betrieblichen Gründen jederzeit abgelehnt werden, z.B. bei Auslastung oder Schließzeiten.


IV. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt entweder online (z.B. per Karte, Sofortüberweisung, PayPal) oder bar bei Lieferung/Abholung – je nach vom Restaurant angebotener Option. Die jeweils gültigen Zahlungsmethoden sind im Bestellprozess ersichtlich.


V. Gewährleistung & Haftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bei Erhalt zu prüfen. Spätere Reklamationen können nur eingeschränkt berücksichtigt werden.
(2) Die Speisen sind zum sofortigen Verzehr bestimmt.
(3) Eine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der Bestellplattform wird nicht übernommen.


VI. Datenschutz

(1) Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen einverstanden.
(2) Die Daten werden ausschließlich zur Bestellabwicklung und ggf. für interne Marketingzwecke verwendet, nicht an Dritte verkauft.


VII. Sonstiges

(1) Die Plattformbetreiber sind berechtigt, Dienstleister mit der Ausführung technischer oder logistischer Leistungen zu beauftragen.
(2) Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des anbietenden Unternehmens.
(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

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